Die Unternehmenssteuervoranmeldung

Die Unternehmenssteuervoranmeldung

Wir, aus dem DO24 Team haben uns mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung beschäftigt und in drei Fragen zusammengefasst, warum die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Ihr Unternehmen wichtig ist.


Was hat es mit der Umsatzsteuer auf sich?

Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn es eine Lieferung oder eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland ausführt.

Hierbei wird die Steuer an den Endverbraucher weiterbelastet. Der Endverbraucher trägt wirtschaftlich die Kosten der Umsatzsteuer und nicht das Unternehmen. Der Steuersatz beträgt in der Regel 19% oder 7%, wenn der verminderte Satz greift. Das gilt zum Beispiel für Lebensmittel oder Bücher.


Wie werden Mehrfachbesteuerungen verhindert?

Damit Mehrfachbesteuerungen verhindert werden, dürfen Unternehmen die Umsatzsteuer auf eingekaufte Lieferungen und Leistungen beim Finanzamt geltend machen. Im Alltag sagt man hierzu auch, dass sie die „Vorsteuer ziehen“. Voraussetzung hierfür ist, eine formal richtig ausgestellte Rechnung.


Warum muss ich für mein Unternehmen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?

Für Ihr Unternehmen entsteht entweder eine Umsatzsteuer-Zahllast oder eine Umsatzsteuer-Erstattung. Hier kommt die Umsatzsteuer-Voranmeldung ins Spiel. Je nach Größe Ihres Umsatzes möchte das Finanzamt einmal im Monat oder im Quartal wissen, wie viel Umsatzsteuer Sie dem Staat schulden.  

Für die Umsatsteuer-Voranmeldung haben Sie bis zum 10. des Folgemonats Zeit. Auf Antrag beim Finanzamt kann diese Frist um einen Monat verlängert werden. Vergessen Sie nicht, den fälligen Betrag ebenfalls in dieser Frist zu überweisen!

Zusammenfassend ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung also eine regelmäßige Vorauszahlung gegenüber dem Finanzamt. Sie verhindert, dass am Ende des Wirtschaftsjahres ein großer Betrag fällig wird.