So schreibst du Rechnungen richtig

So schreibst du Rechnungen richtig

Die Pflichtangaben sind in §14 des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Insbesondere für den Vorsteuerabzug ist es von zentraler Bedeutung, dass hierbei alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Deshalb empfiehlt es sich, die formalen Kriterien bei jeder Eingangsrechnung zu überprüfen.

Auf was bei der formalrichtigen Rechnungsstellung geachtet werden sollte, erläutern wir nachfolgend.

Welche Informationen zum leistenden und empfangenden Unternehmen muss ich angeben?

Es ist wichtig, dass Sie als Leistungserbringer mit vollständigem und korrektem Namen Ihres Unternehmens inklusive Anschrift auf dem Dokument angegeben sind. Zusätzlich muss immer Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

Darüber hinaus muss ebenfalls der Rechnungsempfänger mit vollständigem Namen und Adresse genannt werden.

 

Welche Rechnungsdaten müssen darüber hinaus gegeben sein?

Zusätzlich muss das Dokument mit einem Rechnungsdatum und einem gegebenenfalls abweichendem Leistungsdatum versehen werden. Wird die Leistung über mehrere Tage erbracht, ist der entsprechende Leistungszeitraum anzugeben.

Eine eindeutige und einmalig vergebene Rechnungsnummer, welche aus Zahlen und Buchstaben bestehen kann, ist ebenfalls anzugeben. Die einzelnen Rechnungspositionen müssen hierbei in Menge und Art der Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnungspositionen aufgegliedert sein.

 

Welche steuerlichen Angaben sind zu tätigen?

Das Entgelt ist nach Steuersatz und dem Umsatzsteuerbetrag, eventuellen Steuerbefreiungen und vereinbarte Minderungen des Entgelts wie Skonti oder Rabatte anzugeben.

Solange diese Vorgaben eingehalten werden, kann das Layout der Rechnungen nach individuellen Bedürfnissen oder Vorstellungen angepasst werden.